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   RG, 20.02.1936 - 2 D 531/35   

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https://dejure.org/1936,298
RG, 20.02.1936 - 2 D 531/35 (https://dejure.org/1936,298)
RG, Entscheidung vom 20.02.1936 - 2 D 531/35 (https://dejure.org/1936,298)
RG, Entscheidung vom 20. Februar 1936 - 2 D 531/35 (https://dejure.org/1936,298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. In welchem Umfange hat ein Notar, der einen Kaufvertrag und die Auflassungserklärungen beurkundet hat, Vermögensinteressen der Beteiligten wahrzunehmen? 2. Kann eine Bestechung i. S. des § 332 StGB. auch dann vorliegen, wenn sich weder aus dem Inhalt der Forderung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 166
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

    Bei der Beurkundung der Grundstückskaufverträge hatte der Angeklagte als Notar und mithin als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO) und unparteiischer Betreuer der Beteiligten (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO) die Pflicht, die Vermögensinteressen beider Vertragsparteien wahrzunehmen (vgl. schon RGSt 70, 166, 169; ferner Seybold/ Hornig Bundesnotarordnung S. Auflage 1976, § 14 Rdn. 36f.).
  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 315/55
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  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Ein solcher Missbrauch der Amtsstellung stellt keine Privattätigkeit, sondern eine pflichtwidrige Amts handlung dar (RGSt 69, 393, 394; 70, 166, 172; BGH 5 StR 126/52 vom 6. März 1952; vgl. auch RGSt 77, 75, 76).

    Auch die Urteile RGSt 70, 166, 172 und RG in GoltdArch 62, 326 sahen die Verletzung der amtlichen Schweigepflicht grundsätzlich als eine in das Amt des Beamten einschlagende pflichtwidrige Handlung im Sinne des § 332 StGB an.

  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 354/59

    Rechtsmittel

    Außerdem fallen auch Handlungen darunter, die mit denjenigen Dienstobliegenheiten im Zusammenhang stehen, die er nur vermöge seiner amtlichen Stellung vornehmen kann (RGSt 69, 393, 394; 70, 166, 172; 77, 75 ff; RG HRR 1940 Nr. 872, BGHSt 11, 125, 127) [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57].

    Dagegen fällt nicht darunter eine Betätigung, die einer solchen Amtstätigkeit nur gleichartig ist oder mit dem Amt oder Dienst in einer nur äusserlichen, losen Beziehung steht (RGSt 70, 166, 172; 77, 75, 76).

  • OLG Köln, 05.09.2000 - Ss 278/00

    Definition des Begriffs "Diensthandlung" im Rahmen des § 332 Abs. 1

    Für jenes Tatbestandsmerkmal hat es die Rechtsprechung genügen lassen, dass die Handlung ihrer Natur nach mit dem Amt in einer inneren Beziehung stand und nicht völlig außerhalb des Aufgabenbereichs des Beamten (Amtsträgers) lag (vgl. RGSt 70, 166, 172; 77, 75; BGHSt 3, 143, 145; BGHSt 31, 264, 280 m. w. N.; Jescheck in Leipziger Kommentar, 11. Aufl., § 331 Rn. 11).
  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53

    Rechtsmittel

    All dies hat der Tatrichter verneint (vgl. RGSt 70, 166, 171; 77, 75 f).
  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

    Die Erteilung von Privatunterricht in der Anwendung des Wiedergutmachungsrechts war jedoch keine in das Amt des Angeklagten einschlagende Handlung (RGSt 28, 424, 427; RGSt 70, 166, 172; BGHSt 11, 125, 127 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]; 18, 263, 267 [BGH 19.02.1963 - 1 StR 349/62]; BGH LM § 332 StGB Nr. 5).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

  • BGH, 30.10.1962 - 1 StR 385/62
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